Steffen Fröhlich: „Die Belastungsgrenze der Bürger ist erreicht“
Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Ratsfraktion Steffen Fröhlich sieht den starken Anstieg der Grundsteuer in Witten mit großer Sorge. „Das Wohnen in Witten wird immer teurer. Nicht nur für Hauseigentümer, sondern auch für Mieter, auf die steigende Kosten bei der Grundsteuer umgelegt werden können. Wir unterstützen daher die Forderung der FDP Landtagsfraktion, die Grundsteuer zu begrenzen“, erklärt Steffen Fröhlich.
Die FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag hat jetzt in einem Antrag die Landesregierung aufgefordert, mit Bezugnahme auf § 26 Grundsteuergesetz eine tragbare Obergrenze für die Grundsteuer B gutachterlich ermitteln zu lassen. Unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände soll dann ein Gesetzentwurf zur Begrenzung der Hebesätze für die Grundsteuer B in Nordrhein-Westfalen ausgearbeitet und vorgelegt werden.
„Nordrhein-Westfalen hat das höchste Grundsteuer-Niveau Deutschlands“, so Steffen Fröhlich.
„Die Grundsteuer B liegt in NRW fast 25% über dem bundesweiten Durchschnitt. Wir als FDP halten nichts davon, finanzielle Engpässe in Witten durch Steuern aufzufangen. Wir sehen hier nicht die Bürgerinnen und Bürger, sondern das Land und den Bund in der Pflicht: die Grundlagen für die finanziellen Zuweisungen des Landes müssen dringend überarbeitet und an einer seriösen kommunalen Bedarfsermittlung ausgerichtet werden.
Auch die Entlastung der Kommunen bei den Sozialkosten muss endlich erfolgen“, nimmt Steffen Fröhlich Bund und Land in die Pflicht.
Dies würde Witten finanziell entlasten, ohne dass die Stadt an der Steuerschraube drehen muss, so Steffen Fröhlich abschließend.